Abonnement über die API bestellen und Online-Zahlung bestätigen

Wie ein externes Programm ein Abonnementpaket für den eigenen Mandanten bestellt und wann das Abonnement nach einer Online-Zahlung wirksam wird.

Ein externes Programm kann über die API ein Abonnementpaket bestellen. Besteller ist immer der Inhaber des API-Schlüssels; im Namen anderer kann nicht bestellt werden. Bei Online-Zahlung ändert sich das Abonnement, wenn der Zahlungsdienstleister die Zahlung bestätigt, nicht wenn der Käufer auf die Website zurückkehrt.

Bestellung

  1. Erfragen Sie beim Administrator die IDs der bestellbaren Abonnementdefinition und des Plans. Bestellbar ist nur eine aktive, freigegebene Definition; der Plan muss zur Definition und zum aktuellen Shop gehören.
  2. Senden Sie die Bestellung mit Definition, Plan und Anzahl der Monate. Die Monatszahl beträgt höchstens 120; bei 0 hat das Abonnement kein Enddatum.
  3. Prüfen Sie die Antwort: Mandant, betroffene Benutzer, Anzahl angelegter und aktualisierter Rechte, Beginn und Ende der Gültigkeit.

Was geschieht nach der Bestellung?

  • Die Gültigkeit beginnt am Registrierungsdatum des Bestellers und endet nach der angegebenen Monatszahl.
  • Hat der Besteller einen eigenen Mandanten, erhalten alle Benutzer dieses Mandanten die Funktionen des Pakets, sonst nur der Besteller.
  • Die Bestellung ergänzt: Bestehende Rechte der Benutzer bleiben erhalten.
Bei einer über die API aufgegebenen Bestellung prüft das System keine Zahlung. Lassen Sie daher nur vertrauenswürdige Programme bestellen.

Online-Zahlung

Kehrt der Käufer von der Zahlungsseite zurück, lautet die Meldung: „Payment received. The subscription is updated once the provider confirms it.“ Der Abonnementstatus ändert sich nach der signierten Benachrichtigung des Anbieters: bei Erfolg beglichen, bei Misserfolg fehlgeschlagen, bei Kündigung gekündigt.

Beispiel

Die Reseller-Oberfläche der Muster GmbH bestellt ein Paket für 12 Monate. Alle drei Benutzer des Mandanten der Muster GmbH erhalten die Funktionen des Pakets und behalten ihre bisherigen Einzelrechte.